KfW- Förderprogramm wird zum 1. April ausgeweitet

KfW-Förderprogramm wird zum 1. April ausgeweitet

Berlin, 1. April 2016-  Die Kriminalstatistiken der Polizei belegen für 2015 einen Anstieg der Wohnungs- und Hauseinbrüche um 10% im Vergleich zum Vorjahr. Die Fachbetriebe des Handwerks unterstützen Eigentümer und Mieter beim Schutz vor Dieben. Sie beraten über Investitionen in Sicherheitstechnik und den fachgerechten Einbau einbruchhemmender Maßnahmen. Zusätzlich klären sie über Fördermöglichkeiten auf: So wird die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des KfW- Programms "Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)" zum 1. April 2016 erweitert.

Bislang gibt es Zuschüsse bis max. 1500 Euro pro Wohneinheit aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). 

Daneben können Eigentümer und Mieter nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Diese Kredite können bequem bei der Hausbank beantragt werden. Auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurder erweitert. Förderfähig ist etwa der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.

Bereits seit Herbst 2014 kann über die Förderprogramme der KfW- Bankengruppe (KfW) "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren" in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energieeffizienter Sanierung stehen.  Das nun erweiterte Förderprogramm wird seit Novenmber 2015 gezielt für Maßnahmen des Einbruchschutzes angeboten. Damit kann bundesweit als Einzelmaßnahme in Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden.

Alternativ kann unter bestimmten Vorraussetzungen z.B nach §35a EStG, der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik steuermindernd berücksichtigt werden- allerdings nur, wenn diese nicht bereits über ein KfW- Programm gefördert wurden.

Unser Fachbetrieb als Errichter von mechanischen Sicherungssstemen ist beim Landeskriminalamt Hamburg als zertifizierter Btrieb für Sicherheitsbeschläge gelistet. Lassen Sie sich von uns beraten.

Unter folgendem Link kommen Sie zum Antrag der KfW- Förderung. Auch finden Sie dort weitere Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Ei...